KUNTERBUNT

 

 

 

 

Mit dem Schuljahr 2026/27 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.

Der Ausbau des Rechtsanspruches erfolgt stufenweise, beginnend ab Schuljahr 2026/27 mit der ersten Klasse.

Nachstehend hierzu die Elterninformation zum Rechtsanspruch 2026/27 des Rheingau-Taunus-Kreises.

 

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