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Mit dem
Schuljahr 2026/27 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung
für Grundschulkinder.
Der Ausbau
des Rechtsanspruches erfolgt stufenweise, beginnend ab Schuljahr
2026/27 mit der ersten Klasse.
Nachstehend
hierzu die Elterninformation zum Rechtsanspruch 2026/27 des Rheingau-Taunus-Kreises.


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